
Sexueller Missbrauch auch an hessischer Eliteschule …
Sexueller Missbrauch auch an hessischer Eliteschule
interessant einige Kommentare!
Tja, ironisch könnte ich jetzt sagen das vielleicht einige “Prominete/Politiker” deswegen heute so nen Scha..en hätten/haben !?
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Auf jeden Fall sind unsere Gesetzue auch in diesem Bereich überholt!
Besonders die Verjährung sollte bei gewissen Delikten nie greifen.
Aber wie war das mit den Krähen die sich gegenseitig …?
Scheinbar ist das bei Krähenkindern anders.
Wie reagiert die Kirche? Wie die Leute die immer noch in die Kirche gehen?
Wird es wieder unter den Teppich gekehrt?
Für meinen Teil ist Kirche nicht mit Glauben und Gott gleich zu setzen.
Was die Vertreter Gottes, wie sie sich nennen, den anderen predigen, daran halten sie sich aber in vielen Fällen nicht. Also absolute Heuchelei!
”
Sowohl die zivilrechtliche als auch die strafrechtliche Verjährung müssen ausgeweitet werden.
Die Nichtanzeige solcher Straftaten muss strafbar werden.
Verurteilte Personen müssen dauerhaft Berufsverbot als Erzieher oder Betreuer oder Aufssichtspersonen von Minderjährigen erhalten.
Unabhängig davon ist auch zu fragen, ob private oder staatliche Aufsichtspersonen ihre Dienstpflichten verletzt haben, indem Sie ihren Pflichten mangelhaft nachgekommen sind.
Raub gilt im deutschen Strafrecht als Verbrechen, “einfache” sexualisierte Gewalt gegen Kinder nur als Vergehen. Weswegen dann die beliebten Bewährungsstrafen ausgesprochen werden und die Täter oft im Grunde ungestraft davon kommen.
Genauso verhält es sich mit Stradtaten die Vermögensdelikte betreffen. Aber auch dann nur wenn die Reichen, Prominenten betroffen sind.
Die Vermögensdelikte der Finanz, Banken und Versicheungswelt werdem zum Grioßteil nicht geandet.

